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   BFH, 25.01.2008 - X B 90/07   

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https://dejure.org/2008,4269
BFH, 25.01.2008 - X B 90/07 (https://dejure.org/2008,4269)
BFH, Entscheidung vom 25.01.2008 - X B 90/07 (https://dejure.org/2008,4269)
BFH, Entscheidung vom 25. Januar 2008 - X B 90/07 (https://dejure.org/2008,4269)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 06.03.2003 - IV R 23/01

    Nachträgliche Beantragung einer Ansparrücklage

    Auszug aus BFH, 25.01.2008 - X B 90/07
    Auch soweit die Kläger eine Abweichung des angefochtenen FG-Urteils von dem BFH-Urteil vom 6. März 2003 IV R 23/01 (BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187) rügen und damit sinngemäß geltend machen, dass die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des BFH erfordere, genügt diese Rüge nicht den gesetzlichen Anforderungen.

    b) Daran fehlt es im Streitfall schon deshalb, weil die Kläger keinen abstrakten und entscheidungserheblichen Rechtssatz aus dem angefochtenen FG-Urteil formuliert haben, der von dem BFH-Urteil in BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187 abweichen soll, sondern lediglich darauf hingewiesen haben, dem BFH-Urteil liege ein anderer Sachverhalt zugrunde als dem Streitfall.

  • BFH, 12.07.2002 - XI B 152/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

    Auszug aus BFH, 25.01.2008 - X B 90/07
    a) Zur schlüssigen Darlegung einer solchen Divergenzrüge muss der Beschwerdeführer u.a. tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus der bezeichneten Divergenzentscheidung andererseits herausarbeiten und gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12. Juli 2002 XI B 152/01, BFH/NV 2002, 1484; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz 42, m.w.N.).
  • BFH, 08.10.2003 - VII B 51/03

    NZB: Verfahrensmangel, Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 25.01.2008 - X B 90/07
    a) Wird eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht des FG in Form eines Verstoßes gegen den Grundsatz der unmittelbaren Beweisaufnahme geltend gemacht, gehört zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des Verfahrensmangels auch der Vortrag, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217).
  • BFH, 19.07.2007 - V B 66/06

    Überlassung von Sportanlagen regelmäßig nicht umsatzsteuerfrei; Voraussetzungen

    Auszug aus BFH, 25.01.2008 - X B 90/07
    Dies ist nur bei offensichtlichen materiellen oder formellen Rechtsanwendungsfehlern des FG im Sinne einer willkürlichen oder zumindest greifbar gesetzwidrigen Entscheidung der Fall (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 19. Juli 2007 V B 66/06, BFH/NV 2007, 2067).
  • BFH, 28.07.2004 - IX B 136/03

    Vorfälligkeitsentschädigung; Grundstücksverkauf

    Auszug aus BFH, 25.01.2008 - X B 90/07
    b) Soweit die Kläger mit der Rüge mangelnder Sachaufklärung geltend machen, das FG hätte auch unabhängig von einem entsprechenden Beweisantrag von Amts wegen (§ 76 Abs. 1 FGO) eine Beweisaufnahme durchführen müssen, wären für eine schlüssige Verfahrensrüge u.a. Ausführungen dazu erforderlich gewesen, aus welchen Gründen sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunktes die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43, m.w.N.).
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